Peter Reuter Immobilien Service

Neuhauser Hauptstr. 17

91325 Adelsdorf

www.regionalimmobilien24.de/oberfranken

Selbstauskunft für Ihre Baufinanzierung

Antragsteller 1
-
Riesterangaben
Erfahrung

Erklärung der Darlehensnehmer, Einwilligungserklärung

I. Darlehensvermittlung und Anschlussbetreuung

  1. Hiermit beauftrage/n ich/wir die „Peter Reuter Immobilien Service“ mit der Vermittlung eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung sowie damit in Zusammenhang stehender Finanzdienstleistungen und Betreuung während der Auszahlung dieses Darlehens.
  2. Ich/Wir bevollmächtige/n die „Peter Reuter Immobilien Service“ alle hierfür erforderlichen Unterlagen (Darlehensantrag, Objekt- und Bonitätsunterlagen etc.) an einen zur Finanzierung vorgesehenen Darlehensgeber weiterzuleiten, Konditionsangebote bei dem Darlehensgeber einzuholen und sämtlichen mit der Finanzierung zusammenhängenden Schriftverkehr für mich/uns entgegenzunehmen
  3. Hiermit bevollmächtige/n ich/wir die „Peter Reuter Immobilien Service“ ein Darlehensvertragsangebot des finanzierenden Darlehensgebers zur Weiterleitung an mich/uns entgegenzunehmen. Mir/Uns ist bekannt, dass eine verbindliche Darlehenszusage nur von einem Darlehensgeber selbst gegeben werden kann und dass Darlehenszusagen von Darlehensgebern jederzeit widerrufen werden können insbesondere, wenn sich Abweichungen zu den von mir/ uns gemachten Angaben herausstellen.
  4. Ich versichere/Wir versichern, dass gegen mich/uns bisher keine Zwangsmaßnahmen (z.B. Gehaltspfändung, Zwangsversteigerung, Insolvenzverfahren) eingeleitet wurden. Ich bin/Wir sind meinen/unseren Zahlungsverpflichtungen in der Vergangenheit immer ordnungsgemäß nachgekommen
  5. Ich handle/Wir handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder).
  6. Ich versichere/Wir versichern, alle vorstehenden Angaben nach bestem Wissen, vollständig und wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Falsche Angaben können gegebenenfalls zu einer Vertragsaufhebung führen.

II. Datenschutzrechtliche Hinweise bezüglich Auskunfteien

Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Bankgeheimnis: Der Vertragspartner (Darlehensgeber/Bank/Sparkasse) übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 lit. b und Artikel 6 Absatz 1 lit. f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 lit. f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank/Sparkasse oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§§ 505 a des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18 a des Kreditwesengesetzes)

Der Kunde befreit den Vertragspartner insoweit auch vom Bankgeheimnis.

Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Vorgangsnummer: L25934 (Dokumentversion 5)

Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht oder Standardvertragsklauseln vereinbart wurden, die unter www.schufa.de eingesehen werden können) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

Datenübermittlung an Creditreform für Freiberufler und Selbstständige: Der Darlehensgeber übermittelt der Wirtschaftsauskunftei Creditreform im Rahmen der Beantragung bonitärer Leistungen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, ggf. Voranschrift sowie Anfragegrund) zum Zweck der Bonitätsprüfung. Rechtsgrundlage dieser Datenübermittlungen sind Art. 6 Abs. 1b und Art. 6 Abs. 1f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Darlehensgeber oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der Creditreform dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18 a des Kreditwesengesetzes). Der Kunde befreit den Darlehensgeber insoweit auch vom Bankgeheimnis. Die bei der Creditreform vorliegenden Informationen werden an den Darlehensgeber übermittelt. Die Creditreform wird den Kunden nicht nochmals gesondert über die erfolgte Datenübermittlung an den Darlehensgeber benachrichtigen. Bei der Creditreform kann jederzeit auf Anforderung eine Auskunft über die die eigene Person betreffenden gespeicherten Daten verlangt werden, die diese den ihr angeschlossenen Unternehmen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit weitergibt. Die Creditreform stellt die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung im Einzelfall glaubhaft darlegen. Die übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie unter https://www.creditreform.de/EU-DSGVO/.

III. Datenschutzhinweise bzgl. der Bearbeitung Ihrer Finanzierungsanfrage

Für die Bearbeitung Ihrer Finanzierungsanfrage werden die Daten von Ihrem Kundenbetreuer und von weiteren in die Vermittlung involvierten Unternehmen, insbesondere der EUROPACE-Plattform, verarbeitet. Eine ausführliche Beschreibung findet sich in den Datenschutz-Hinweisen zu involvierten Unternehmen. Falls Sie dazu weitere Fragen haben, sprechen Sie bitte Ihren Finanzierungsberater an!

IV. Mitwirkungspflicht Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)

  1. Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir verpflichtet bin/sind gemäß § 154 Abs. 2a der Abgabenordnung meine/unsere steuerliche Identifikation bekannt zu geben.
  2. Sofern die Steuer-ID bis zum Vertragsschluss nicht mitgeteilt wurde, teilen Sie diese dem betreffenden Kreditinstitut bitte spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss schriftlich mit (Mitwirkungspflicht).
  3. Kreditinstitute sind ab dem 01.01.2018 gesetzlich dazu verpflichtet, die Steuer-ID für jeden Kontoinhaber, sowie jeden anderen Verfügungsberechtigten, zu erheben und aufzuzeichnen.
  4. Bei Missachtung der Mitwirkungspflicht muss die Bank im Wege des maschinellen Anfrageverfahrens die Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfragen. Das Kreditinstitut ist bei unzureichender Mitwirkung verpflichtet, dies festzuhalten und dem BZSt mitzuteilen.

V. Hinweis zur Nutzung des automatisierten Grundbuch-Abrufverfahrens

Der Darlehensgeber kann das automatisierte Verfahren zur Übermittlung von Daten aus dem maschinell geführten Grundbuch zur Prüfung von Darlehensanträgen nutzen. Dies gilt auch für die Übermittlung von Anträgen auf Auskunft aus dem Grundbuch gemäß § 133 Abs. 4 Grundbuchordnung. Der Darlehensgeber kann die übermittelten Daten nur dann nutzen,wenn der Kunde bereits (Mit-)Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter des betroffenen Grundstücks ist. Die Datennutzung bezieht sich auf sämtliche Grundbücher in die der Kunde als (Mit)Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter eingetragen ist oder wird.